Mit dem E-Auto zum Führerschein
Quelle: Aleksandar Malivuk/shutterstock

Mit dem E-Auto zum Führerschein

Welche E-Autos sind für die Führerscheinprüfung zugelassen?

[24.01.2022] Ratgeber | mm

Der Verband der Technischen Überwachungsvereine (VdTÜV) hat erneut weitere E-Auto Modelle als Prüfungsfahrzeuge für die Führerscheinprüfung zugelassen. Welche Modelle nun zugelassen sind und warum manche bei den strengen Kriterien des VdTÜV durchfallen, erfahren Sie hier.

Automatikregelung begünstigt Einsatz von E-Autos in der Führerscheinprüfung

Bereits zum April 2021 wurde die kontroverse Automatikregelung bei der praktischen Führerscheinprüfung gesetzlich geändert. Seit dieser Regelanpassung dürfen nun auch Fahranfänger, die ihre praktische Prüfung auf einem Auto mit Automatik-Schaltung bestanden haben, unter bestimmten Voraussetzungen auch Autos mit manueller Schaltung bewegen. Dank dieser Anpassung erwartet der VdTÜV, dass in Deutschland während der Fahrausbildung vermehrt auch Elektro-Autos zum Einsatz kommen. Diese verfügen bekanntlich ausschließlich über Automatikgetriebe.

Drei neue E-Autos für praktische Prüfung zugelassen

Da auch der Verband der Technischen Überwachungsvereine das gestiegene Interesse bei Fahrschülern sowie Fahrschulen an E-Mobilität spürt, wurden jüngst gleich drei neue Modelle als Prüfungsfahrzeuge freigegeben. Grundsätzlich erfolgt eine solche Begutachtung seitens des VdTÜV bereits vor der deutschen Markteinführung im Rahmen der ordinären Typgenehmigung. Allerdings müssen die Hersteller die Abnahme zum Prüffahrzeug separat beantragen. Dies passiere nach Aussagen des TÜV Verbands jedoch noch zu selten. Dies gehe im Zweifel zu Lasten der Fahrschüler, denn für Fahrschulen ist es letztlich nur sinnvoll auch für die Prüfung zugelassene Fahrzeuge anzuschaffen.

Bereits 13 zugelassene Elektro-Modelle

In Deutschland waren zuvor bereits 13 Elektro Autos als Prüfungsfahrzeuge zugelassen. Diese Liste setzt sich aus den folgenden Modellen zusammen:

  • Audi E-Tron
  • Mercedes EQC
  • Nissan Leaf
  • Opel Corsa e
  • Opel Ampera e
  • Opel Mokka e
  • Peugeot e-208
  • Renault Kangoo ZE
  • Tesla Model 3
  • Tesla Model S
  • Volkswagen e-Golf
  • Volkswagen ID.3
  • Volkswagen ID.4

Das Ensemble wird nun noch ergänzt durch den Polestar 2, den Hyundai Ioniq und den Kia e-Niro. Falls sich Fahrschüler nun Hoffnungen auf einen weiteren, zugelassenen E-Kleinwagen gemacht haben, wurden sie vom VdTÜV leider enttäuscht. Der kleine Kia e-Niro hielt den Test-Kriterien nicht stand, da er laut TÜV Verband zu wenig Platz für Fahrlehrer und Prüfer bietet.

Strenger Kriterienkatalog lässt einige Modelle durchfallen

Der Kriterienkatalog, den ein PKW erfüllen muss, um als Prüfungsfahrzeug freigegeben zu werden ist äußerst streng. Dabei ist es unerheblich, um welche Antriebs- oder Kraftstoffart es sich handelt. Sowohl Benziner, Diesel, Erdgas und auch Elektroautos müssen dieselben Anforderungen erfüllen. Angefangen mit dem Prüfer-Sitzplatz, der entsprechend auf der Rückbank verortet wird. Dieser Platz gilt schließlich als ein Arbeitsplatz. Deswegen muss hier die Sitztiefe  mindestens 460 mm und die Höhe im Fond, also vom Boden zum Dachhimmel mindestens 885 mm betragen. Ein zusätzlicher Grund für die genaue Definition dieser Ausmaße ist, dass der Prüfer stets die Übersicht behalten muss, um beispielsweise zu jedem Zeitpunkt die Instrumente ablesen zu können.

Keine Chance für BMW i3 und Mazda RX8

Die Vorgaben untersagen zudem Prüfungsfahrzeuge mit nachträglich verringerten Federwegen oder folierten Scheiben. Zwar dürfen Scheiben getönt sein, aber nur dann, wenn die Folierung bereits von Werk aus angebracht wurde. Eine Lichtdurchlässigkeit von 35 % darf dabei nicht unterschritten werden. Ein weiterer sicherheitsrelevanter Punkt ist die Vorgabe, dass der Prüfer im Falle eines Unfalls oder einer Notsituation einen Fluchtweg aus dem Fahrzeug hat. Dafür muss das Fahrzeug jedoch zwei unabhängig voneinander zu öffnende Türen besitzen. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Prüfer im Ernstfall einen Fluchtweg aus dem Fahrzeug findet. Dies ist sowohl beim BMW i3 als auch beim Mazda RX8 nicht der Fall. Damit scheiden diese beliebten E-Autos per se als Prüfungsfahrzeuge aus.