Parkscheibe
Quelle: ADAC

Parkscheibe richtig einstellen und platzieren

Das sollten Sie über Parkscheiben wissen

[25.09.2015] Ratgeber | sk

Die Parkscheibe gilt in Deutschland als offizielles Verkehrszeichen. Somit sind sowohl Aussehen als auch Verwendung eindeutig in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Wir sagen Ihnen, was Sie über die blaue Scheibe wissen sollten und wie sie diese zu verwenden haben.

Die Geschichte der Parkscheibe

Bereits 1957 wurde in Paris das erste parkscheibenartige System genutzt um dauerhaftes Parken zu verhindern. Sie wurde von Ingenieur Robert Thiebault und dem Polizeipräfekten Roger Genebrier erdacht. 1961 kam die Parkscheibe erstmals auch in Deutschland zum Einsatz. 1970 folgte dann eine genaue Definition in der Straßenverkehrsordnung. Im Jahr 1979 führte die Konferenz der Verkehrsminister der europäischen Gemeinschaft dann eine einheitliche Parkscheibenregelung für die EU ein.

Parkscheibe richtig einstellen

Parkscheibe verwenden
Die Verwendung einer Parkscheibe ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt, Foto: B. Wylezich

Die Parkscheibe dient zur Angabe der Ankunftszeit und somit des Parkbeginns eines Kraftfahrzeugs auf einem Parkplatz. Mit Hilfe dieses Verkehrszeichens soll es ermöglicht werden, die Parkzeit überwachen. Um die Parkscheibe richtig einzustellen, muss der weiße Pfeil auf die halbe Stunde nach dem Zeitpunkt zeigen, an dem der Parkplatz in Beschlag genommen wurde. Kommen Sie also beispielsweise um 14:10 Uhr am Parkplatz an, ist die Parkscheibe auf 14:30 Uhr einzustellen. Ab dem eingestellten Zeitpunkt gilt dann die Höchstparkdauer, die für den Parkplatz angegeben ist. Wer den Zeiger zwischen zwei Markierungen einstellt riskiert ein Bußgeld von mindestens 10 Euro.

Wie muss eine Parkscheibe aussehen?

Laut Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung muss eine Parkscheibe 150 mm hoch und 110 mm breit sein. Andere Formate sind nicht zulässig. Des Weiteren müssen die festgelegte Farbgebung und Schriftart eingehalten werden. Entsprechende Angaben sind dem Musterbild 318 der StVO zu entnehmen. Verwendet man eine abweichende Parkscheibe, riskiert man ein Bußgeld. Dies geschah etwa bei einem Autofahrer, der eine deutlich italienische Parkscheibe mit den Abmessungen 40 mm x 60 mm in Deutschland verwendete. Nach Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts beging er damit eine Ordnungswidrigkeit. Ebenso wurde eine Autofahrerin mit einem Bußgeld belegt, die eine pinke Parkscheibe mit dem Aufdruck "Bin beim shoppen!" verwendete.

Sind digitale Parkscheiben zulässig?

Im Handel sind mittlerweile auch elektronische Parkscheiben erhältlich. Diese sind grundsätzlich erlaubt, wenn Sie über eine Typengenehmigung verfügen. Zudem muss auf der Vorderseite eine Abbildung des Verkehrszeichens 314 aufgebracht sein und über dem Display das Wort Ankunftszeit stehen. Die Ziffern im 24-Stunden-Display müssen mindestens 2 Zentimeter hoch sein und von außerhalb des Fahrzeugs zweifelsfrei lesbar sein.

Wo muss die Parkscheibe angebracht werden?

Die Parkscheibe muss gut sichtbar in das Auto gelegt werden, damit die Ankunftszeit von außen abgelesen werden kann. Wo man sie allerdings platziert, ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Um Konflikten jedoch aus dem Weg zu gehen, sollte die blaue Scheibe gut sichtbar auf dem Armaturenbrett hinter dem Lenkrad ausgelegt werden. Motorradfahrer können eine gelochte Parkscheibe verwenden, die sie fest am Motorrad befestigen.

Parkscheibe nachträglich ändern ist verboten

Es ist grundsätzlich untersagt, die Parkscheibe nachträglich neu einzustellen. Wenn ein Autofahrer die Parkzeit verlängern möchte, muss er einen neuen Parkvorgang einleiten. Es reicht also aus, mit dem Fahrzeug einmal um den Block zu fahren und neu einzuparken. Dabei müssen andere Verkehrsteilnehmer aber eine reale Chance haben, den Stellplatz zu bekommen. Somit ist es also ebenfalls unzulässig, den Parkplatz zu blockieren.