Werktstattbindung
Quelle: Daimler

Was bedeutet Werkstattbindung?

Das sollten Sie über das Thema Werkstattbindung wissen

[06.11.2018] Ratgeber | gl

Unter der sogenannten Werkstattbindung versteht man eine Vereinbarung zwischen dem Versicherungsnehmer und einer Kaskoversicherung. Diese verpflichtet den Versicherungsnehmer im Schadensfall dazu, eine Vertragswerkstatt des Versicherers aufzusuchen. Im Gegenzug verspricht der Kfz-Versicherer besonders günstige Konditionen, was dieses Modell für viele Autofahrer besonders attraktiv macht. Häufig bietet eine solche Regelung sogar noch weitere Zusatzleistungen. Allerdings sollte man sich auch der Einschränkungen bewusst sein. Wir erklären, wie die Werkstattbindung funktioniert.

Wie funktioniert die Werkstattbindung?

Wer eine Kfz-Versicherung mit Werkstattbindung abschließt, kann bei den Versicherungsbeiträgen viel Geld sparen. So können Preisnachlässe von bis zu 20 Prozent erzielt werden. Möglich wird dies durch Verträge, die der Versicherer mit den Werkstätten geschlossen hat. Diese ermöglichen eine verbesserte Planungssicherheit, die mit besseren Preiskonditionen vergolten wird. Diese können die Versicherungskonzerne an die Verbraucher weitergegeben werden.

Weitere Kostenvorteile sind durch Zusatzleistungen möglich, zu denen beispielsweise ein kostenloser Transport des Fahrzeugs vom Unfallort zur Werkstatt oder ein kostenloser oder besonders günstiger Mietwagen für den Zeitraum der Reparatur zählen können. Entsprechende Leistungen sind aber von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und sollten im Vorfeld durch einen eingehenden Kfz-Versicherungsvergleich abgeglichen werden.

Ein weiterer Vorteil der Werkstattbindung: die Unfallabwicklung ist für den Verbraucher häufig bequemer, da die Reparatur zu einem Großteil vom Versicherer übernommen wird.

Werktstattbindung gilt nur für Kaskoschäden

Die Werkstattbindung gilt übrigens nur für Kaskoschäden, also einen Schaden am Auto, der durch einen Unfall selbst oder durch ein anderes versichertes Ereignis verursacht wurde. Dazu zählen zum Beispiel Hagel, Sturm, Überschwemmung, Brand oder Diebstahl. Für die regelmäßige Inspektionen und sonstige Wartungsarbeiten besteht weiterhin die freie Werkstattwahl. Ähnlich verhält es sich bei Kaskoschäden im Ausland. Sofern eine direkte Reparatur notwendig und eine Partnerwerkstatt nicht erreichbar ist, kann auch eine andere aufgesucht werden. Es ist jedoch ratsam, im Vorfeld Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen, um den individuellen Sachverhalt prüfen zu lassen.

Welche Werkstatt bei Werkstattbindung?

Bei den Partnerwerkstätten handelt es sich in der Regel um TÜV-geprüfte Betriebe, die zuverlässige und qualitativ hochwertige Arbeit leisten. Meist sind es jedoch freie Werkstätten oder Werkstattketten und keine Vertragswerkstätten von Autoherstellern. Der Grund: freie Werkstätten bieten in der Regel günstigere Konditionen und sind daher für die Versicherungen interessantere Partner. Qualitative Unterschiede für den Kunden ergeben sich aus dieser Konstellation nicht. Allerdings sollten Sie vor Vertragsabschluss die Partnerwerkstätten an ihrem Wohnort prüfen. Vor allem in kleineren Städten und Gemeinden und ländlichen Regionen ist die Abdeckung mit Vertragswerkstätten unter Umständen schlechter, so dass längere Anfahrten in Kauf genommen werden müssen.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Werkstattbindung

Durch die Werkstattbindung entfällt bei einem Kaskoschaden die freie Werkstattwahl für den Kunden. Wer dennoch keine vertraglich festgelegte Werkstatt aufsucht, sondern sich an eine Fachwerkstatt seines Vertrauens wendet, der muss mit Nachteilen rechnen. So kann der Kfz-Versicherer die Begleichung der vollen Reparaturkosten verweigern, so dass der Versicherte einen Teil selber tragen muss. Zudem kann eine zusätzliche Vertragsstrafe drohen. Diese kann zum Beispiel zu einem Aufschlag bei der festgelegten Selbstbeteiligung führen.