Werkstattbindung
Quelle: wavebreakmedia

Werkstattbindung bei Versicherungspolicen

Das ist bei Kfz-Versicherungen mit Werkstattbindung zu beachten

[10.06.2014] Ratgeber | sk

Fast alle großen Versicherungsunternehmen bieten großzügige Rabatte bei Kfz-Versicherungen an, wenn der Versicherte zustimmt, sämtliche Reparaturen bei einer Partnerwerkstatt der Versicherung durchführen zu lassen. Doch wer eine derartige Werkstattbindung in Kauf nimmt und den bisherigen Kfz-Meister um die Ecke sitzen lässt, profitiert davon nicht unbedingt. Wir haben die Vor- und Nachteile einer Werkstattbindung für Sie unter die Lupe genommen.

Millionenmarkt Kfz-Versicherungen

Das Auto ist der Deutschen liebstes Kind heißt es. Und das spiegelt sich auch bei den Fahrzeuganmeldungen wieder. Jahr für Jahr melden Autokäufer in Deutschland mehr als 11 Millionen Fahrzeuge an beziehungsweise um. Das bedeutet für die Versicherungsunternehmen 11 Millionen potentielle (Neu-) Kunden pro Jahr. Zudem haben alle Kfz-Halter Ende November die Möglichkeit ihre Police zu kündigen und zu einem günstigeren Tarif zu wechseln. Umso härter wird daher um jeden Kunden gekämpft, was sich auch in immer neuen Spartarifen der Versicherer äußert. Als eines der erfolgreichsten Modelle haben sich Teil- und Vollkasko-Versicherungen mit Werkstattbindung herauskristallisiert: Im Neugeschäft entscheidet sich inzwischen fast jeder zweite Vollkaskokunde für diese Variante. Das Konzept ist simpel: Der Versicherte bekommt vom Versicherer einen großzügigen Rabatt von bis zu 20 Prozent auf die Versicherungsbeiträge eingeräumt, wenn er im Bedarfsfall sein Fahrzeug nur bei vom Versicherer genehmigten Kfz-Unternehmen reparieren lässt. So behält das Versicherungsunternehmen das Heft des Handelns in der Hand und erhält zudem die absolute Kostenkontrolle.

Leidet die Qualität der Reparatur unter einer Werkstattbindung?

Laut den Versicherungsunternehmen wird durch eine Werkstattbindung nicht am falschen Ende gespart. Dieser Eindruck könnte jedoch entstehen, denn Versicherer sind natürlich bestrebt, die Werkstattleistungen möglichst günstig einzukaufen. Damit darunter nicht die Qualität der Reparaturen leidet, müssen Kfz-Werkstätten hohe Hürden nehmen, um als Partnerwerkstatt anerkannt zu werden. Sie dürfen nur Originalersatzteile verwenden, müssen Fachpersonal beschäftigen das fachgerechte Reparaturen durchführen kann und eine Garantie auf die Reparaturleistungen geben. Die regelmäßige Kontrolle dieser Regelungen versichern die Experten aus der Versicherungswirtschaft und der Werkstattbranche. Tatsächlich dürften hier die Risiken eher gering sein: Bietet ein Versicherungsunternehmen nur oder überwiegend unterdurchschnittliche Partnerbetriebe an, wird sich das schnell verbreiten und die Kunden wechseln zu einem anderen Anbieter.

Was passiert wenn die Werkstattbindung nicht beachtet wird?

Kunden die einen Kaskoschaden in einer anderen als der Partnerwerkstatt reparieren lassen, bleiben unter Umständen auf einem Teil der Reparaturkosten sitzen. Denn die Kfz-Versicherung übernimmt nur anteilig so viel, wie bei einer Partnerwerkstatt angefallen wäre. Das ist im Regelfall weniger als bei einer ungebundenen Kfz-Werkstatt. Zudem drohen unter Umständen Vertragsstrafen. Diese sind zwar für Verbraucher bei weitem nicht so deutlich wie für Unternehmer, aber dennoch unangenehm. So kann zum Beispiel die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung steigen. Aus reiner Bequemlichkeit sollte also nicht leichtfertig eine andere Werkstatt angefahren werden. Daher heißt das Credo vor einem Versicherungsvertrag mit Werkstattbindung: überprüfen Sie, ob in Ihrer unmittelbaren Umgebung Partnerwerkstätten vorhanden sind. In Großstädten dürfte dies kein Problem darstellen. In ländlichen Regionen kann es hingegen problematisch werden, der Werkstattbindung ohne weiteres gerecht zu werden.

Probleme mit der Werkstattbindung bei Neuwagen

Neuwagenbesitzer sollten sich zweimal überlegen, ob sie einen Versicherungsvertrag mit Werkstattbindung abschließen, und damit die Reparatur des neuen Autos komplett aus der Hand geben. Denn wer beispielsweise einen brandaktuellen Neuwagen in einem nur durchschnittlich ausgestatteten (Partner-)Betrieb reparieren lässt, kann bei mangelhafter Werkstattarbeit unter Umständen mit einem Wertverlust beim Wiederverkauf rechnen. Problematisch wird es zudem, wenn der Partnerbetrieb der Versicherung nicht vom Autohersteller zur Reparatur des jeweiligen Fahrzeuges autorisiert ist, da Garantie- und Kulanzansprüche der Hersteller häufig an das Aufsuchen von autorisierten Händlern geknüpft sind. Deshalb gilt hier umso mehr: Informieren Sie sich vor Vertragsabschluss über die jeweiligen Partnerwerkstätten.