Parken
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Zugeparkt? So reagieren Sie richtig!

Einfach den Abschleppwagen rufen ist keine gute Idee

[15.12.2016] Ratgeber | gl

Die Parkplatzsuche in deutschen Großstädten ist meist kein Zuckerschlecken. Zu den Stoßzeiten oder jetzt in der Weihnachtszeit, sind viele Parkhäuser überfüllt und freie Parkplätze am Straßenrand ein Seltenheit. Das führt mitunter zu kreativen bis unverschämten Parkmanövern einiger Verkehrsteilnehmer, die nicht selten damit enden, dass andere parkende Fahrzeuge behindert werden. Doch wie reagiert man richtig, wenn man zugeparkt wurde?

Kann man einfach einen Abschleppwagen rufen?

Sofern Ihr Fahrzeug zugeparkt wurde, sollten Sie sich nicht dazu hinreißen lassen, Ihrem Ärger durch unbedachte Maßnahmen freien Lauf zu lassen. Bleiben Sie ruhig und handeln Sie entsprechend ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Denn wenn Sie das behindernde Fahrzeug zum Beispiel auf eigene Faust abschleppen lassen, ist Ihnen nicht nur der Ärger des Besitzers sicher. In der Regel müssen Sie auch selbst für die entstehenden Abschleppkosten aufkommen. Natürlich können Sie versuchen, das Geld im Anschluss vom Verursacher zurückzubekommen. Das gestaltet sich aber meist schwierig und endet nicht selten in einem Rechtsstreit.

Wichtig ist in diesem Kontext, ob das Zuparken im öffentlichen Verkehrsraum oder auf einem Privatgrundstück erfolgte. Handelt es sich um eine öffentliche Straße, fällt der Fall als Verstoß gegen die Verkehrsregeln an die Polizei. Diese muss verständigt werden um zu entscheiden, ob das Abschleppen eine angemessenen Maßnahmen darstellt. Ist dies der Fall, muss der Behinderer das fällige Bußgeld für den Parkverstoß und das Abschleppen zahlen.

Doch auch wenn Sie sich im Recht fühlen und einen Falschparker vom Privatgrundstück entfernen lassen wollen, müssen Sie die Kosten für den Abschleppwagen vorerst selbst übernehmen. Denn ohne Verständigung der Polizei fehlt die Vollstreckungsinstanz. Somit bleibt der Vorgang ihre Privatsache und sie sind selbst dazu verpflichtet, den Falschparker zur Rückzahlung der entstandenen Kosten zu veranlassen.

So reagieren Sie richtig wenn Sie zugeparkt wurden

Bevor Sie die oben beschriebene Handlungskette in Gang setzen, sollten Sie versuchen, den Fahrer des Fahrzeugs ausfindig zu machen, damit dieser umparken kann. Nicht selten ist dieser nur kurz in einem benachbarten Geschäft oder Gebäude und kann durch ein kurzes Hupsignal auf die Situation aufmerksam gemacht werden? Oder er hat eine Telefonnumer hinter der Windschutzscheibe platziert, wohlwissend, dass er ein anderes Auto behindert. Ist beides nicht der Fall, sollten Sie die Polizei verständigen. Zusätzlich sollten Sie aussagekräftige Beweisfotos machen, um den Sachverhalt zu dokumentieren.

Kann man ein Taxi nehmen und das Geld dafür zurückverlangen?

Sofern Sie in erheblicher Zeitnot sind, sollten Sie nicht in dem Glauben in ein Taxi steigen, sie könnten die entstehenden Kosten beim Verursacher geltend machen. Denn laut dem Gesetzgeber sind Sie als Geschädigter dazu verpflichtet, den entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Ob eine Taxifahrt also gerechtfertigt ist, muss im individuellen Fall entschieden werden.