Kfz-Verbandskasten
Quelle: AdobeStock/Andreas Koch

Verbandskasten 2023

Alle Änderungen im Überblick

[26.05.2023] News-Kategorien , Ratgeber | mm

Im Jahr 2023 gibt es einige Änderungen im Verbandskasten im Vergleich zum Vorjahr. Es ist nun erforderlich, zwei Masken mitzuführen, während andere Inhalte gestrichen wurden. KFZ-MAG.de hat alle Informationen gesammelt.

Wer muss einen Verbandskasten mitführen?

Gemäß dem deutschen Verkehrsrecht müssen alle Autofahrer:innen einen Verbandskasten im Auto mitführen. Es ist wichtig, dass der Verbandskasten die richtige DIN-Norm erfüllt. Seit 2014 dürfen nur noch Verbandskästen verkauft werden, die der DIN 13164 entsprechen. Krafträder, Krankenfahrstühle und land- und forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen müssen keinen Verbandskasten mitführen, außer bei Quads. Quads müssen grundsätzlich einen Verbandskasten mitführen. Für Omnibusse gilt: Wenn mehr als 22 Sitzplätze vorhanden sind, müssen zwei Verbandskästen an Bord sein.

Richtige Verbandskästen müssen nur in Bussen vorhanden sein. In anderen Fahrzeugen wie PKWs reicht es aus, ein Erste-Hilfe-Set an Bord zu haben. Dabei ist es wichtig, dass die korrekte DIN-Norm erfüllt wird und das Verfallsdatum des Verbandskastens im Auto noch nicht erreicht ist.

Was besagt die DIN 13164?

Seit dem 1. Februar 2022 gilt für den Verbandskasten im Auto die DIN-Norm 13164. Diese spezifiziert den verpflichtenden Inhalt des Erste-Hilfe-Koffers genauer. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine Liste herausgegeben, die angibt, welche Gegenstände gemäß der Norm im Verbandskasten 2023 enthalten sein müssen:

  • 1 Heftpflaster DIN 13019-A, Spule mit Außenschutz, 500 cm x 2,5 cm
  • 4 Wundschnellverbände DIN 13019-E 10 cm x 6 cm
  • 2 Fingerkuppenverbände 5 cm x 4 cm
  • 2 Fingerverbände 12 cm x 2 cm
  • 2 Pflasterstrips 7,2 cm x 1,9 cm
  • 4 Pflasterstrips 7,2 cm x 2,5 cm
  • 1 Verbandpäckchen DIN 13151-K
  • 2 Verbandpäckchen DIN 13151-M
  • 1 Verbandpäckchen DIN 13151-G
  • 1 Verbandstuch DIN 13152-A 60 cm x 80 cm
  • 2 Fixierbinden DIN 61634-FB 6
  • 3 Fixierbinden DIN 61634-FB 8
  • 1 Rettungsdecke mindestens 2,1 m x 1,6 m
  • 6 Kompressen 10 cm x 10 cm
  • 1 Dreieckstuch DIN 13168-D
  • 1 Verbandkastenschere DIN 58279-A 145
  • 4 Medizinische Einmal-Handschuhe
  • 2 Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut
  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre/Anleitung zur ersten Hilfe
  • 2 Gesichtsmasken, mind Typ 1 nach DIN EN 14683
  • 1 Inhaltsverzeichnis

Hinweis: Ab Februar 2023 sind zwei Gesichtsmasken obligatorisch. Ein Dreieckstuch sowie ein Verbandtuch (40 x 60 cm) entfallen.

Es sollte überprüft werden, ob das Fahrzeug für das laufende Jahr ordnungsgemäß ausgestattet ist. Wichtig ist, dass auch wenn die neue DIN-Norm seit Februar 2023 gilt, ein älterer Verbandskasten weiterhin verwendet werden kann, solange das Verfallsdatum noch nicht überschritten ist. Die neuen Masken können einfach gemäß den Vorschriften von 2023 zum Verbandskasten hinzugefügt werden. Es gibt entsprechende Masken im Multipack.

Wie viele Masken müssen im Verbandskasten sein?

Ab Februar 2023 sind Autofahrer:innen verpflichtet, mindestens zwei Mund-Nasen-Bedeckungen im Verbandskasten mitzuführen. FFP2-Masken sind nicht vorgeschrieben, es ist jedoch erlaubt, Gesichtsschutz vom Typ 1 nach DIN EN 14683 zu verwenden.

Welche Strafe droht bei abgelaufenem Verbandskasten?

Auch Verbandskästen haben ein Verfallsdatum. Wenn das Datum abgelaufen ist und Autofahrer:innen von der Polizei erwischt werden, müssen sie eine Strafe zahlen. Laut ADAC beträgt das Bußgeld fünf bis zehn Euro. Wenn das Erste-Hilfe-Material vollständig fehlt, wird dieselbe Strafe verhängt. Das Verfallsdatum des Verbandskastens ist normalerweise deutlich sichtbar außen an der Tasche angebracht. Es ist jedoch irrelevant, ob der Verbandskasten bereits geöffnet wurde oder noch originalverschweißt ist. Der Inhalt muss jedoch vollständig und steril sein.