Diesel-Fahrverbote zulässig
Quelle: Toa55 / shutterstock

Diesel-Fahrverbote sind zulässig

Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote für zulässig

[27.02.2018] Wirtschaft | gl

Im Streit um das Fahrverbot von Diesel-Autos ist eine Entscheidung gefallen. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute urteilte, ist ein solches Verbot durch geltendes Recht gedeckt. Somit dürfen Städte Fahrverbote für Dieselautos verhängen, um ihre Luftreinhaltepläne einzuhalten. Revisionen gegen Urteile der Vorinstanzen wies das Bundesverwaltungsgericht zurück.

Diesel-Fahrverbote grundsätzlich zulässig

Zuvor hatten die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf entschieden, dass die Luftreinhaltepläne für beide Städte verschärft werden müssten. Dabei wurden auch Fahrverbote in Betracht gezogen. Dagegen argumentierten allerdings die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, die eine bundesweite Rechtsgrundlage forderten. Mit ihrem heutigen Urteil folgten die Richter dieser Argumentation jedoch nicht. Fahrverbote mit Zusatzschildern seinen auf Basis des geltenden Rechts möglich, so der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher. Zudem entstehe daraus kein Anspruch auf Schadensersatz.

Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen

Die Richter forderten die Städte Düsseldorf und Stuttgart dazu auf, ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen. und Fahrverbote als schnellstmögliche Maßnahme aufzunehmen. Fahrverbote könnten dann verhältnismäßig ausgestaltet und umgesetzt werden. Dabei gehen die Richter von einer stufenweisen Einführung der Diesel-Fahrverbote aus. Zuerst müssten Übergangsfristen eingeräumt werden, da Fahrverbote etwa in Stuttgart nicht vor dem 1. September 2018 möglich seien. Zusätzliche Ausnahmeregelungen soll es zum Beispiel für Handwerker geben.

Klage der Deutsche Umwelthilfe (DUH)

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Fahrverbot von Diesel-Autos war mit großer Spannung erwartet worden. Die Richter in Leipzig hatten ihr Urteil in der Vorwoche auf heute vertagt. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die damit eine Änderung der Luftreinhaltepläne erreichen will. So sollen die vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten. Zuvor hatte unter anderem die Die EU-Kommission Deutschland wiederholt zu einer schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte aufgefordert. Die bisherigen Anstrengungen waren als "nicht ausreichend" kritisiert worden.

Stickoxide sind nachweislich die Ursache für zahlreiche Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder können diese zumindest verschlimmern. Urheber sind hauptsächlich Kraftfahrzeuge, vor allem Dieselautos. Diese verursachen laut Umweltbundesamts in einigen Städten mehr als 60 Prozent der Belastung. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte verschiedene Klagen zur Einhaltung der Grenzwerte, die seit 2010 gelten, angestrengt.

Fahrverbote hätten umgangen werden können

Kritiker verweisen jedoch darauf, dass ein Fahrverbot nicht nötig gewesen wäre, wenn frühzeitig und konsequent Alternativen geprüft worden wären. So hatte der ADAC erst kürzlich eine Hardware-Nachrüstung vorgestellt, die eine signifikante Schadstoffsenkung bei Euro-5 Dieselfahrzeugen ermöglicht. Die Kosten pro Fahrzeug sollen bei 1.200 Euro beginnen. Laut dem Automobilclub sollen diese von den Autoherstellern übernommen werden. Diese Forderung bestärkte auch Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die vom Gericht beschlossene Übergangsfrist bis September 2019 für die besonders schmutzigen Euro 5-Diesel sollte genügen, alle diese Fahrzeuge zurückzukaufen oder nachzurüsten." Auch für Busse des öffentlichen Nahverkehrs, die mit zu hohen Emissionen zur Belastung beitragen,  muss mit Fahrverboten gerechnet werden. Daher sei auch hier die zügige Nachrüstung dringend geboten.

Dr. Timm Kehler, Vorstand der Brancheninitiative Zukunft Erdgas, sagte: "Es gibt sehr gute Alternativen zum Diesel die man lange ignoriert hat. Mit Erdgas im Tank wäre das nicht passiert.". Es sei eine schadstoffarme, sofort einsetzbare Antriebs-Alternative. Fahrzeuge mit entsprechendem Erdgasantrieb würden im Vergleich zu Dieselautos mit den neuesten Abgasnormen 23 Prozent weniger CO2 emittieren, zudem 50 Prozent weniger Staub und nahezu keine Stickoxide. Das hätten unabhängige Untersuchungen wiederholt belegt. Eine weitere Alternativen wären Autogas (LPG). Auch Wasserstoff als Kraftstoff bietet enorme Potentiale. Zuvor sind jedoch noch zentrale Fragen zu lösen.