Quelle: ZF
Feststellbremse
[14.07.2016]
Der zweite Teil des Bremssystems eines Kraftfahrzeugs ist die Feststellbremse (meist als Handbremse bezeichnet), die das ruhende Fahrzeug auch im größten von ihm befahrenen Gefälle am Wegrollen hindern soll. Ein andere Teil des Bremssystems ist die Betriebsbremse, die bei Bedarf die Geschwindigkeit des sich bewegenden Fahrzeugs verringern - bis zum Stillstand - oder im Gefälle konstant zu halten soll. Betriebs-Bremsen und Feststell-Bremsen sind zwei durch die Straßenverkehrszulassungsordnung vorgeschriebene, voneinander unabhängige Bremsanlagen. - Die Bremswirkung wird durch Bremskräfte erzeugt, die durch Kraftschluss von Rad und Reifen auf die Fahrbahn übertragen werden.