Kasko-Versicherung
Quelle: fovito

Kasko-Versicherung gegen Vorkasse?

Autoversicherer planen Vorkassentarif für Kfz-Versicherung

[20.08.2013] Ratgeber | sk

Finanzschwache Autofahrer haben kaum eine Möglichkeit, eine umfangreiche Kfz-Versicherung abzuschließen. Mit ihrem Antrag fallen Sie in der Regel durch die Bonitätsprüfung und haben oft nur die Möglichkeit, eine Autohaftpflicht im Rahmen eines Mindestschutzes abzuschließen. Die Zahl der Bonitätsauskünfte an Versicherungen ist in den letzten Jahren auf schätzungsweise 20 Millionen Auskünfte angestiegen. Bis zu 3,4 Millionen Anträge müssen mit einer Ablehnung durch die Autoversicherung rechnen. Diesen Kunden wollen verschiedene Autoversicherer nun in absehbarer Zukunft eine Kasko-Versicherung gegen Vorkasse anbieten.

So wäre auch für diese Kunden wieder ein Vollschutz möglich, der neben der Kfz-Haftpflichtversicherung auch eine Vollkasko-Police enthält. Derzeit testen Anbieter wie Direct Line, Admiral Direkt, Europa und die Sparkassen Direkt solche Vorkassentarife. Allerdings könnte die Abrechnung per Vorkasse mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, was für bonitätsschwachen Kunden eine erneute Hürde darstellen würde. Branchenexperten gehen von einem Zuschlag von bis zu 35 Prozent aus. Begründet werden diese Mehrkosten mit einer höheren Schadenhäufigkeit in dieser Kundengruppe, bedingt durch eine höhere psychische Belastung. Zudem würden solche Personen in der Regel ältere und schlechter gewartete Fahrzeuge nutzen.

Kann der Versicherte seinen Versicherungsbeitrag nicht zahlen, soll der Autoversicherer in der Regel sechs bis acht Wochen das Schadenrisiko tragen, bis das Fahrzeug von der Zulassungsbehörde stillgelegt wird.

Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung

Grundsätzlich steht einem Autobesitzer in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich zu, da in Deutschland ein beidseitiger Abschlusszwang besteht. Somit stellt die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung dar. Dies gilt auch für eine Autoversicherung für die Schweiz und für Österreich. In der Schweiz heißt diese Versicherungsart allerdings Motorfahrzeughaftpflichtversicherung.

Per Definition deckt eine solche Versicherung die Schadensersatzansprüche ab, die einem Dritten im Schadensfall durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen. Demnach ist ein Kfz-Versicherer nicht verpflichtet, einen Autohalter auch gegen Schäden zu versichern, die am eigenen Fahrzeug entstehen können. Somit können Anträge auf eine Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung abgelehnt werden, wenn zum Beispiel keine hinreichende Bonität nachgewiesen werden kann.

Eine Kaskoversicherung bietet zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie dient dem Schutz des versicherten Fahrzeugs und bestimmter Zubehörteile. Der Umfang einer Kaskoversicherung hängt vom jeweiligen Versicherer ab. Eine Vollkaskoversicherung schließt den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung mit ein und bietet darüber hinaus etwa gegen mutwillige Beschädigung des Fahrzeugs oder selbst verschuldete Unfallschäden Schutz.

Wann darf ein Versicherungsantrag abgelehnt werden?

Wer eine entsprechende Autoversicherung abschließen möchte, muss einen Versicherungsantrag bei einer Versicherungsgesellschaft stellen. Dies geht entweder direkt in einer Geschäftsstelle der Versicherung, bei einem Versicherungsmakler oder häufig auch direkt über das Internet. Die Annahme einer KFZ-Haftpflichtversicherung durch die Versicherung erfolgt mit Zusendung der Versicherungspolice.

Eine Versicherungsgesellschaft darf einen Versicherungsantrag für eine KFZ-Haftpflicht nur dann ablehnen, wenn dem Versicherungsnehmer in der Vergangenheit bereits gekündigt wurde, er seine Versicherungsbeiträge nicht gezahlt hat oder er des Versicherungsbetrugs überführt wurde. Allerdings können Kfz-Versicherer den Versicherungsschutz auf die Autohaftpflicht und die gesetzliche Mindestdeckungssummen beschränken.

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