Ratgeber Verkehrsrechtsschutzversicherung

Rechtlich abgesichert bei Auffahrunfällen

[02.10.2013] Ratgeber | sk

Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, sieht sich oftmals mit jeder Menge Problemen konfrontiert. In vielen Fällen ist es ausreichend, wenn Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben und zusätzlich eine Teil- oder Vollkasko. Es erweist sich aber durchaus als sinnvoll für den Fall eines Unfalls auch an eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zu denken.

Auffahrunfall
Ein Auffahrunfall birgt enormes Streitpotential

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung gewährleistet dem Versicherten finanzielle Sicherheit hinsichtlich Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit dem Betrieb eines Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen zustande kommen können. Der Sinn einer solchen Versicherung liegt darin, dass im Falle eines Rechtsstreits mögliche Kosten für Anwalt, Gerichtsverfahren und Gutachter getragen werden. Insofern ist es sinnvoll, Verkehrsrechtsschutz-Policen mit abzuschliessen, wenn man sich auch um die Haftpflicht- und Kaskoversicherung bemüht. Mit diesen Kosten muss man rechnen, wenn es zum einem Streitfall kommt, der das Verkehrsrecht berührt und nicht im Guten gelöst werden kann. Das betrifft am häufigsten Verkehrsunfälle, an denen mehrere Personen beteiligt sind.

Auffahrunfälle bergen ein hohes Streitpotenzial

Besonders bei Auffahrunfällen ist Streit vorprogrammiert. Gilt landläufig die Meinung, dass immer der Auffahrende Schuld hat, so kann das in der Praxis anders aussehen. Laut Gesetz trägt eindeutig derjenige Fahrer die Schuld, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen Verkehrsregeln verstößt. Nur wenn diese Tatsache bewiesen ist, kann dem Verkehrsteilnehmer die Schuld zugesprochen werden.

Ein Auffahrunfall ist oft dann vorprogrammiert, wenn eine überhöhte Geschwindigkeit oder ein zu geringer Sicherheitsabstand vorliegen. In diesen Fällen ist es nur schwer möglich, rechtzeitig zu reagieren, wenn das voranfahrende Fahrzeug abrupt bremst. Zudem ist es bei Geschwindigkeitsüberschreitung unerheblich, ob diese aus Fahrlässigkeit oder Vorsatz geschieht.

Der Auffahrende trägt nicht automatisch die Schuld

Die Ausnahme bestätigt jedoch die Regel. So kann auch der Vordermann die Schuld an einem Auffahrunfall tragen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn grundlos gebremst wird. Auch wenn das schwer nachzuweisen ist, so gibt es einige Situationen, in denen der Grund für eine Bremsung eindeutig nicht gegeben ist. Wird nach dem Überfahren einer grünen Ampel nach wenigen Metern ohne Grund gebremst und fährt das folgende Auto auf, so trägt nicht das auffahrende Auto die Schuld.

Wenn Tiere auf der Fahrbahn Auffahrunfälle verursachen, wird die Situation schwierig. Auch wenn manche Kraftfahrer für einen Igel bremsen, so stellt dieses Tier noch keinen Grund für eine Vollbremsung dar. Bei Wild hingegen darf und sollte gebremst werden. Wer für kleinere Tiere einen Unfall riskiert, riskiert es auch Teile der Unfallkosten zu tragen.

Wenn Aussage gegen Aussage steht

Insbesondere bei Auffahrunfällen steht meist Aussage gegen Aussage, da beide Parteien der Meinung sind, sich korrekt verhalten zu haben. Solche Streitigkeiten gehen dann oft zum Anwalt oder bis vor Gericht. Ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen, so bleibt man nicht auf den Anwalts- und Verfahrenskosten sitzen. Wichtig ist jedoch, dass man darauf achtet, dass auch alle in Frage kommenden Rechtsarten in der Verkehrsrechtsschutzversicherung abgedeckt sein müssen. Dazu zählen neben Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Recht z.B. auch das Steuerrecht.