Kfz-Anhänger
Quelle: Dekra

Versicherung und Hauptuntersuchung für Kfz-Anhänger

Die Hauptuntersuchung ist auch für den Anhänger Pflicht

[04.03.2015] Ratgeber | sk

Sicherheit ist das oberste Gebot im Straßenverkehr. Und dies gilt nicht nur für das Führen von Kraftfahrzeugen. Der Gesetzgeber schreibt auch für Anhänger eine regelmäßige Hauptuntersuchung vor, in der die Vorschriftmäßigkeit und Umweltverträglichkeit des Verkehrsmittels überprüft werden. Wie ein PKW muss auch ein Anhänger versichert werden und ist zudem Kfz-steuerpflichtig. Die Strenge des Gesetzgebers verwundert nicht. Das Fahren mit Anhänger erfordert besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht und setzt Verkehrstüchtigkeit voraus.

Zulassung für Kfz-Anhänger

Wie für ein normales Kraftfahrzeug muss auch für einen Anhänger eine Zulassung beantragt werden. Die Zulassung erfolgt bei der Kfz-Zulassungsstelle und erfordert zunächst lediglich ein Kfz-Kennzeichen. Mittlerweile fordert der Gesetzgeber vom Fahrzeughalter nicht mehr die Zulassung in Kombination mit einem bestimmten Zugfahrzeug. Ist die Verkehrstüchtigkeit des Anhängers festgestellt, darf er mit jedem Zugfahrzeug, das die Anforderungen erfüllt und eine Anhängerkupplung besitzt, gezogen werden. Üblicherweise muss mit einem Anhänger auf deutschen Straßen ein Tempolimit von 80 km/h eingehalten werden. Jedoch kann erweiternd bei der Zulassung ein Tempolimit von 100 km/h beantragt werden, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

  • Das Zugfahrzeug ist mit ABS ausgestattet.
  • Die Reifen des Anhängers dürfen nicht älter als sechs Jahre sein.
  • Die Reifen des Anhängers sind für eine Geschwindigkeit von 120 km/h zugelassen. Das entspricht der Geschwindigkeitsklasse L auf dem Geschwindigkeitsindex.
  • Die Massenverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug müssen den Vorschriften entsprechen. Das hängt von der Art des Anhängers und dem Leergewicht des Zugfahrzeuges ab. Ein Anhänger ohne hydraulische Stoßdämpfer ist hier deutlich im Nachteil.
  • Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges darf 3,5 t nicht übersteigen.
  • Die Konstruktion des Anhängers muss für ein Tempolimit von 100 km/h geeignet sein. Wer mit einem der neueren Modelle Lasten bewegt, erfüllt dies in der Regel.

Die Zulassung des Anhängers für Tempo 100 km/h muss dann mit einer Plakette am selbigen gekennzeichnet werden. Selbstverständlich darf der Anhänger nur in Kombination mit einem Zugfahrzeug geführt werden, dass den Anforderungen der Tempo-100-Zulassung entspricht.

Versicherungspflicht für Anhänger

Wie für einen PKW gilt auch für Kfz-Anhänger eine Haftpflicht-Versicherungspflicht in Deutschland. War früher der Anhänger mit über das jeweilige Zugfahrzeug versichert, muss heutzutage eine eigenständige Versicherung für ihn abgeschlossen werden. Dabei kann der Fahrzeughalter zwischen verschiedenen Versicherungskombinationen wählen. Verpflichtend ist die Haftpflichtversicherung, die bei Schäden, die durch den fahrenden oder geparkten Anhänger an dritten Verkehrsmitteln, Gegenständen oder Personen entstehen, greift. Der Fahrzeughalter kann sich außerdem für eine Teil- oder Vollkaskoversicherung entscheiden.

Versicherungsexperte Dipl.-Vw. Lars Weiland rät ausdrücklich zum Abschluss einer erweiterten Anhänger-Versicherung, vor allem für hochpreisige Modelle: „Hierbei werden Vorkommnisse wie Diebstahl, Einbruch, Blitzeinschlag, Hagel oder Brandschäden mit der Teilkasko abgedeckt. Die Vollkasko übernimmt zudem Vorfälle die aus selbstverursachten Schäden entstanden sind.“ Die jährlichen Prämien hängen dabei von der Art des Anhängers, der Nutzung (privat oder gewerblich) und der zulässigen Gesamtmasse ab. Vor Versicherungsabschluss ist in jedem Fall ein Anbietervergleich ratsam, da die Preise je Versicherer große Unterschiede aufweisen können.

Hauptuntersuchung (HU) für Anhänger

Die Hauptuntersuchung, umgangssprachlich TÜV, stellt sicher, dass Verkehrsmittel mit Sicherheitsmängeln den reibungslosen Ablauf auf den Straßen nicht gefährden. Für Anhänger ist sie ebenso Pflicht wie für alle anderen Fahrzeuge. Die „Richtlinie über die Durchführung der Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen“ legt Umfang und Gegenstand der Untersuchung fest. Die vorgeschriebene Häufigkeit der Hauptuntersuchung ist abhängig von der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und davon, ob das Fahrzeug erstmals in den Verkehr gekommen oder bereits gebraucht worden ist. Die Länge der Intervalle beläuft sich auf 12 bis 36 Monate.

Die bestandene Hauptuntersuchung wird dann durch eine Plakette dokumentiert, deren Anbringung die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeuges bestätigt. Die Fristen für die Hauptuntersuchung sollten unbedingt eingehalten werden. Selbst das Fahren des Anhängers zur Prüfstelle ohne gültiges Prüfsiegel kann unter Umständen, je nachdem wie weit die Frist bereits überzogen worden ist, eine Bußgeldstrafe nach sich ziehen.

Sonstige Sicherheitsmaßnahmen

Über die Vorschriften des Gesetzgebers hinaus, sollte der Fahrzeugführer sich verantwortungsvoll verhalten und eine gefahrenfreie Verkehrsteilnahme mit seinem Anhänger sicherstellen. Bei der Beladung sollte die Last möglichst gleichmäßig auf dem Hänger verteilt werden. Schwere sollten in Höhe der Achsen platziert werden um eine optimale Straßenlage zu gewährleisten. Bedachtes Steuern, vor allem bei starkem Wind, das Einhalten des Tempolimits und die regelmäßige Überprüfung der Anhängerbeleuchtung gehören außerdem zu den Aufgaben des Verkehrsteilnehmers. In Zusammenhang mit der Einhaltung der Vorschriften des Gesetzgebers ist so die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet.