Radfahrerin im Straßenverkehr
Quelle: ProfDEH / wikipedia.de / CC

Verkehrssicherheit: Rücksicht aufs Fahrrad

9 Dinge, die oft falsch gemacht werden

[11.04.2017] Ratgeber | ag

Verkehrsexperten empfehlen schon seit langem, vor Allem für kurze Strecken und im Stadtverkehr, auf das Fahrrad umzusteigen. Das entlastet das Verkehrsnetz und ist nebenbei auch noch eine gesunde sportliche Betätigung. Dennoch werden Fahrradfahrer von motorisierten Verkehrsteilnehmern oft als störend empfunden. Und nicht selten kommt es zu gefährlichen Situationen. Dabei gibt die Straßenverkehrsordnung wichtige Regeln für Fahrräder im Straßenverkehr vor. Wir haben die wichtigsten Verhaltensregeln für Sie zusammengefasst:

Rücksicht aufs Fahrrad: was Autos oft falsch machen

  • Schulterblick: genauso wie andere Kraftfahrzeuge, "verschwinden" auch Fahrräder gerne im toten Winkel des Rückspiegels. Da sie schmaler sind, passiert es umso leichter, sie zu übersehen. Umso wichtiger ist es, den obligatorischen Schulterblick nicht zu vernachlässigen, und andere Verkehrsteilnehmer aufmerksam zuaufmerksamer zu gestalten.
  • Vorsicht beim Tür öffnen: nicht nur beim Spurwechsel und Abbiegen werden Radfahrer leicht übersehen, auch beim Öffnen der Türen am Straßenrand passiert das leicht. Neben dem Fließverkehr sollte daher unbedingt auch auf passierende Radfahrer geachtet werden.
  • Vorsicht gilt auch in Straßen, in denen eine Straßenbahn fährt: Radfahrer müssen hier besonders auf die Schienen aufpassen, was ihre Ausweichmöglichkeiten gegenüber Autos erheblich einschränkt. Hier gilt: nicht drängeln, und dem Radfahrer seinen Raum lassen.
  • Abstand halten: natürlich darf man Radfahrern weder zu dicht auffahren, noch sie nach dem Überholen schneiden. Noch wichtiger ist aber der Überholvorgang an sich. Der Überholende muss vom Radfahrer mindestens 1,50 bis 2,00 Meter seitlichen Abstand halten. Das gilt übrigens auch, wenn zwei Radfahrer nebeneinander fahren, oder an der Stelle eigentlich ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist: der Regelverstoß des Radfahrers rechtfertigt keinen Regelverstoß weiterer Verkehrsteilnehmer. Übrigens: andersrum muss auch der Radfahrer 30 cm Abstand halten, wenn er z.B. an einer roten Ampel an anderen Fahrzeugen vorbeifahren möchte.
  • Beim Einschätzen der Geschwindigkeit von Radfahrern vertun sich auch viele Autofahrer: oft fahren diese genauso schnell wie der restliche Verkehr. Das führt nicht selten zu überflüssigen Überholmanövern, nach denen der Radfahrer oft auch noch ausgebremst wird.
  • Fehleinschätzungen, was der Radfahrer darf: oft gehen Autofahrer davon aus, dass Radfahrer eigentlich nichts auf der Fahrbahn vor ihnen verloren haben. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn zwar ein Radweg auf dem Bürgersteig markiert ist, er allerdings nicht benutzungspflichtig ist. Als benutzungspflichtig gilt ein Radweg nämlich nur, wenn er erstens durch die korrekte Beschilderung so markiert ist und zweitens baulich als Radweg geeignet ist. Letzteres ist gerade bei älteren Strecken selten der Fall: die Mindestbreite von 1,50 Meter wird oft unterschritten, es befinden sich Hindernisse auf der Strecke oder die Bodenbeschaffenheit ist nicht optimal. Oder auch Einbahnstraßen: an vielen Stellen werden Fahrradfahrer explizit ausgenommen, so dass sie auch entgegen der Fahrtrichtung der Autofahrer radeln dürfen.
  • In vielen Situationen greifen Autofahrer zur Hupe, um dem Fahrradfahrer ihren Unmut zu signalisieren. Außer Acht gelassen wird hierbei jedoch, dass ein Radfahrer keine Karosserie als zusätzlichen Schallschutz um sich herum hat. Das kann mitunter dazu führen, dass er sich durch das akustische Signal erschrickt und unvorhergesehen reagiert, zum beispiel plötzlich bremst.
  • Der Radweg, wenn er baulich nicht von der Fahrbahn getrennt ist, ist keine weitere Spur für Autofahrer. Auch Halten und Parken auf dem Radweg ist nicht erlaubt. Und da parkende Fahrzeuge den Verkehr maßgeblich behindern oder gefährdet, wird hier schnell abgeschleppt. Das gilt auch für Stellen, an denen der Radweg auf den Bürgersteig oder von da auf die Fahrbahn wechselt.
  • Radfahrer fahren fast geräuschlos. Das führt umso häufiger dazu, dass sie übersehen werden. Das gilt übrigens auch für Fußgänger. 

Fazit: Vor allem Autofahrer sollten verstärkt Rücksicht Fahrräder im Straßenverkehr nehmen. Bei einem Unfall sind vor allem Fahrradfahrer gefährdet, da sie nicht über eine Knautschzone verfügen und ein Zusammenstoß schwere Verletzungen nach sich ziehen kann. Daher ist vor allem im innerstädtischen Bereich ein besonnener Fahrstil und stets ein ausreichend großer Sichereitsabstand ratsam.