Straßenverkehrsordnung (StVO)
Quelle: ZF

Straßenverkehrsordnung (StVO)

[02.10.2016] | gl

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind die Regeln für alle Verkehrsteilnehmer auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen definiert. Sie trat am 1. Oktober 1934 in Kraft. Seither wurde sie laufend erweitert und den aktuellen Entwicklungen angeglichen. Zuletzt erfolgte im September 2015 eine Erweiterung, die die Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge regelt.

Leitgedanke der StVO ist das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Kernbestandteile sind Regelungen für die Straßenbenutzung, zulässige Geschwindigkeiten, Abstand, Überholen, Vorfahrt, Abbiegen, Halten und Parken sowie für die Beleuchtung von Fahrzeugen.

Verstößt ein Verkehrsteilnehmer gegen die StVO, kann dies eine Bestrafung nach sich ziehen. Die Strafen sind im Bußgeldkatalog festgehalten.

Die aktuelle Fassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Internet zur Verfügung gestellt.