Winterreifen
Quelle: ADAC

Winterreifenpflicht in Deutschland

Alpine-Symbol seit 2018 Pflicht bei neuen Winterreifen

[10.10.2018] Ratgeber , Reifen | em

Mit dem Einbruch des Herbstes müssen sich Autofahrer wieder auf kältere Temperaturen und damit einhergehende Witterungsverhältnisse einstellen. Dies bringt auch einige notwendige Maßnahmen am Fahrzeug mit sich. So gilt hierzulande seit dem 04. Dezember 2010 laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) für alle Autofahrer die Pflicht auf Winterreifen umzurüsten. Ab wann genau mit Winterreifen gefahren werden muss, ist in der StVO jedoch nicht eindeutig definiert. Stattdessen ist die Rede davon, dass die Ausrüstung den jeweiligen Straßen- und Witterungsverhältnissen anzupassen ist. Somit sollte man spätestens bei Reifglätte und Eis auf den Straßen oder drohendem Schneefall auf Winterreifen wechseln. Hilfreich ist auch die sogenannte O-bis-O-Regel. Diese besagt, dass von Oktober bis Ostern mit Winterreifen zu fahren ist. Denn in dieser Zeitperiode kommt es hierzulande vermehrt zu winterlichen Straßenverhältnissen.

Daher ist es wichtig, frühzeitig auf die richtige Bereifung umzusteigen. Denn Winterreifen bieten im Gegensatz zu Sommerreifen den Vorteil, dass diese speziell für niedrige Temperaturen entwickelt wurden. Durch eine optimale Gummimischung, welche auch bei Kälte elastisch beleibt, und einem angepassten Reifenprofil, kann eine zufriedenstellende Verzahnung und Kraftübertragung mit dem Untergrund gewährleistet werden.

Worauf sollte beim Neukauf von Winterreifen geachtet werden?

Alpine-Symbol
Das Alpine-Symbol ist seit 2018 Pflicht bei neuen Winterreifen; Quelle: GTÜ

Wer vor dem Kauf neuer Winterreifen steht, sollte neben individuellen Qualitätskriterien, Fahreigenschaften und dem Preis noch einen weiteren Faktor berücksichtigen. Die Kennzeichnung mit dem sogenannte Alpine-Symbol. Das dreigezackte Berg-Piktogramm in dessen Mitte sich eine Schneeflocke befindet, muss sich seit dem 01. Januar 2018 auf der Flanke aller Winterreifen befinden, die ab diesem Zeitpunkt hergestellt wurden. Zuvor war es ausreichend, wenn Winterreifen mit dem M+S-Symbol (Matsch und Schnee) gekennzeichnet waren.

Der Grund für die Verpflichtung zum Alpine-Symbol liegt darin, dass die Kennzeichnung M+S nicht geschützt ist und somit auch auf nicht-wintertauglichen Reifen angebracht werden kann. Diese Gefahr besteht vor allem bei Reifen aus China oder den USA. Die Winterreifen mit dem Alpine-Symbol unterliegen hingegen einem höheren Qualitätsanspruch. Derartige Reifen müssen im Gegensatz zu den M+S Reifen einheitliche Prüfkriterien erfüllen und einen vergleichenden Bremstest auf Schnee bestehen, um zugelassen zu werden.

Wer nun befürchtet, er müsse aufgrund der neuen Winterreifenpflicht seine Winterreifen sofort austauschen, kann aber aufatmen. Fahrzeughalter haben dank einer Übergangsfrist bis zum 30. September 2024 ausreichend Zeit für die Umzurüsten. Bis dahin sind bereits hergestellte Winterreifen mit M+S Kennzeichnung noch zulässig.

Welche Sanktionen sind nach dem aktuellen Bußgeldkatalog zu erwarten?

Laut einer Marktforschungsumfrage sind bis zu 73 Prozent der Autofahrer nicht über die neue Winterreifenpflicht und die daraus resultierenden Bußgeldregelung aufgeklärt. Dabei kann ein Verstoß zu emfpindlichen Strafen führen. Wessen Reifen bei einer Kontrolle nicht den geforderten Standards entsprechen, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 60 oder 80 Euro. Der genaue Betrag hängt im Bedarfsfall davon ab, wie stark der Straßenverkehr durch die fehlerhafte Bereifung in Mitleidenschaft gezogen wurde. Darüber hinaus kann ein Verstoß aber auch mit einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro inklusive Punkt in Flensburg für den Fahrzeughalter wird fällig, wenn Halter und Fahrer nicht identisch sind. Im europäischen Ausland sind die Strafen für Verstöße gegen die Winterreifenpflicht übrigens teilweise noch deutlich höher.

Weiteres Ungemacht droht, wenn es aufgrund der falschen Bereifung zu einem Unfall gekommen ist. In einem solchen Fall kann eine Kfz-Versicherung wie zum Beispiel die Kasko- oder  Haftpflichtversicherung, die Regulierung des Schadens einschränken der sogar gänzlich verweigern.

Darauf sollten Sie beim Reifenwechsel achten

Wer seine Bereifung von Sommer- auf Winterreifen wechseln möchte, kann dazu eine Fachwerkstatt aufsuchen. Viele Dienstleister bieten zudem die Möglichkeit, die Saisonreifen fachgerecht zu lagern. Wer die kompletten Räder tauschen möchte, kann die Montage auch selber durchführen. Dafür werden lediglich einige Werkzeuge wie Wagenheber, Kreuzschlüssel und Drehmomentschlüssel benötigt. Die Reifen können im Anschluss problemlos im heimischen Keller oder der Garage gelagert werden. Damit diese durch unsachgemäße Lagerung keinen Schade nehmen, empfiehlt sich jedoch die Anschaffung eines sogenannten Felgenbaums. Da die Reifen bei der nächsten Montage wieder an der selben Position angebracht werden sollten, ist eine Beschriftung sinnvoll. Dafür können Sie zum Beispiel Reifenetiketten verwenden, auf denen Sie Kürzel wie "v.l." für "vorne links" aufbringen. Auf diese Weise ist einen eindeutige Zuordnung der Räder beim nächsten Reifenwelchsel gewährleistet.

Bevor die Reifen jedoch ihren Platz auf dem Felgenbaum einnehmen, sollte jeder eingehend untersucht werden. Prüfen Sie nicht nur die Profiltiefe, sondern untersuchen Sie die Autoreifen vor allem auf Beschädigungen. Besonders die Flanken sind empfindlich und können beim Kontakt mit dem ein oder anderen Bordstein Schaden genommen haben. Sofern Stiche, Schnitte, Risse und Beulen am Reifenkörper festgestellt werden, muss vor dem nächsten Reifenwechsel für adäquaten Ersatz gesorgt werden. Jedoch sind nicht alle Reifenschäden vom Laien mit dem bloßen Auge erkennbar. Daher ist gegebenenfalls ein professioneller Reifencheck beim Fachmann ratsam.