Auto verliehen Kaskoschutz verloren

Wer betrunken fährt und einen Unfall baut..

[19.01.2007] Recht
Wer betrunken fährt und einen Unfall baut, kann seinen Kaskoschutz verlieren. Das ist den meisten Autofahrern klar. Doch Vorsicht: Das kann auch beim Verleihen des Wagens passieren. Denn ist der Entleiher für den Autofahrer "erkennbar" alkoholisiert, trägt der Autohalter auch die Konsequenzen. In dem Fall zahlte daher die Kasko nicht.

Landgericht Kassel, 1 S 89/03