Frontschaden beim Gebrauchtwagen

Im Kaufvertrag für den Gebrauchtwagen stand "behobener Frontschaden"

[19.01.2007] Recht

Im Kaufvertrag für den Gebrauchtwagen stand "behobener Frontschaden". Der Käufer fragte nicht weiter nach. Später stellte sich der Schaden als schwerer Crash heraus. Vor Gericht klagte er deshalb auf Rückgabe an den Autohändler. Dies wurde abgelehnt. Begründung: Mit dem Begriff Frontschaden sei auch ein schwerer Unfall abgedeckt.

OLG Schleswig, 14 U 71/01