Auto abschleppen
Quelle: Monika Wisniewska

Auto abschleppen - Darauf sollten sie achten

So schleppen Sie ein Auto ab

[23.10.2014] Ratgeber | al

Unangenehm aber leider nicht unwahrscheinlich: Man hat unterwegs eine Panne oder einen Unfall und das Fahrzeug springt nicht mehr an. Wenn die Weiterfahrt aus eigener Kraft nicht möglich ist, muss Hilfe her: Entweder ein Abschleppwagen oder ein anderer PKW müssen das liegengebliebene Fahrzeug „an den Haken“ nehmen und abschleppen. Wir erklären, worauf beim Abschleppen eines Autos zu achten ist.

Schleppen und (ab)schleppen lassen – Ein und dasselbe?

Das deutsche Gesetz unterscheidet in der Straßenverkehrsordnung zwischen dem „Schleppen“ und dem „Abschleppen“ eines Fahrzeuges. Die Unterscheidung liegt hauptsächlich in der Fahrtauglichkeit des „passiven“ Fahrzeuges. Kann dieses noch selbstständig fahren wird es geschleppt. Fehlt diese Eigenschaft handelt es sich um Abschleppen. Grundsätzlich erlaubt ist nur das Abschleppen. Für das Schleppen eines Fahrzeuges bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. Beim Abschleppen muss das „angehängte“ Fahrzeug noch nicht einmal zugelassen sein. Auch benötigt der „Fahrer“ eines solchen Fahrzeuges keinen Führerschein.

Jedoch: Die Warnblinkanlage muss bei beiden Fahrzeugen dauerhaft eingeschaltet sein. Einzig beim Blinken darf diese kurz ausgeschaltet werden. Auch Schrottautos können so zum Verwertungsplatz gezogen werden. Es darf jedoch nur bis zur nächsten Werkstatt oder zum Verwertungs- / Schrottplatz gezogen werden. Autobahnen sind tabu. Wenn das Fahrzeug auf der Autobahn liegen bleibt, muss die nächste Ausfahrt genommen werden. Längere Strecken sind bedingt erlaubt: bis zu 100 Kilometer werden in der Regel akzeptiert. Vergessen Sie zudem nicht, auf der Mitte des Seiles oder der Stange ein rotes Fähnchen anzubringen.

Abschleppseil oder Abschleppstange?

Wer in der Notsituation die Wahl zwischen Abschleppseil und Abschleppstange hat, sollte zu letzterer greifen. Durch die stabile, feste Konstruktion bleibt der Abstand zwischen den Fahrzeugen gleich und das Anfahren und Bremsen fällt ruckfreier aus. In jedem Fall muss das Seil oder die Stange an den vorhergesehenen Haken oder Ösen des Fahrzeuges befestigt werden. Die genauen Positionen entnehmen Sie am besten der Betriebsanleitung Ihres Fahrzeuges. Meistens sind sie hinter Kunststoffabdeckungen versteckt. Wichtig: die Verbindung darf nicht diagonal verlaufen.

Die Größe des abzuschleppenden Fahrzeuges spielt keine Rolle. Wohl aber das Gesamtgewicht. Hierzu finden Sie ebenfalls nähere Informationen in der Gebrauchsanleitung. Überschreitet das Fahrzeug das zulässige Gesamtgewicht, droht Ärger mit der Garantie oder der Kfz-Versicherung sofern es zu Schäden durch das Abschleppen kommt. Zu einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen gibt es keine Regelung. Da jedoch die maximal zulässige Länge zwischen den Fahrzeugen fünf Meter nicht überschreiten darf, ist eine Geschwindigkeit von 20 km/h anzuraten. Bei diesem Tempo ist ein problemloses Bremsen ohne Kollisionsgefahr möglich.

Lassen Sie den Motor laufen

Sofern beim abzuschleppenden Fahrzeug der Motor noch funktioniert, sollten Sie diesen laufen lassen, da durch die Hydraulik das Lenken und Bremsen deutlich erleichtert wird. Zudem kann so auch verhindert werden, dass bei einer Kurvenfahrt plötzlich die Lenkradsperre einrastet. Besonderheit bei Automatikgetrieben: Lesen Sie in der Betriebsanleitung nach wie lange das Fahrzeug überhaupt gezogen werden darf.