Belastung durch Feinstaub
Quelle: ADAC

Das bringt die neue Abgasnorm Euro-6

Neue EU-Abgasnorm soll Schadstoffemissionen verringern

[09.04.2015] Ratgeber | al

Die Schadstoffe Stickstoffdioxid, Feinstaub und Ozon belasteten in den letzten Jahren zunehmend die Luft und damit die Gesundheit der Menschen. Dabei entwickelt sich Stickstoffdioxid, das vor allem aus Abgasen von Kraftfahrzeugen stammt, zum Schadstoff Nummer eins. Neue EU-Abgasnormen, die ab 2015 für alle Fahrzeugtypen verpflichtend werden, sollen nun nachhaltig für Besserung sorgen.

Auswertung: Weniger Feinstaub aber mehr Stickstoffdioxid

Eine Auswertungen von Messdaten durch das Umweltbundesamt zeigt, dass die Belastungen durch Stickstoffdioxid an mehr als der Hälfte der stark befahrenen Straßen in Deutschland den Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft übersteigen. Positiv ist indes der Rückgang der Feinstaubelastung zu bewerten. Laut UBA lag der seit 1999 in der gesamten EU geltende Grenzwert für Feinstaub (PM10) im vergangenen Jahr nur an zehn Prozent der verkehrsnahen Messstationen über dem Grenzwert. Dies bedeutet, dass dort der PM10-Tagesmittelwert an mehr als 35 Tagen im Jahr über dem zulässigen Grenzwert von 50 µg/m3 lag. Trotz niedrigerer Feinstaub-Werte gibt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) keine Entwarnung, da es für Feinstaub keine klare „Schwelle“ gibt. So können Gesundheitsschäden bereits bei geringen Feinstaubkonzentrationen auftreten.

Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung im Straßenverkehr auf EU-Ebene

Das Umweltbundesamt sieht in der Einführung der Abgasstandards Euro 6 und Euro VI eine entscheidende Maßnahme zur Begrenzung der Schadstoffbelastung. Während Euro VI seit 2013 für die Typprüfung von schweren Nutzfahrzeugen gilt, wird der Standard Euro 6 für neu produzierte und zugelassene Personenkraftwagen ab September 2015 verpflichtend sein. Die aktuell und zukünftig geltenden Abgasstandards für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (Stufe 5 und 6 bzw. Euro 5 und Euro 6) sind in einer Verordnung der Europäischen Union im Jahr 2007 festgelegt worden.

Von der Verordnung betroffene Fahrzeuge

Die EU-Verordnung betrifft Fahrzeuge der Klassen M1, M2, N1 und N2 mit einem Gesamtgewicht von bis zu 2.610 Kilogramm. Unter diese Gewichtsklasse fallen unter anderem PKWs, Lieferwagen und Nutzfahrzeuge für die Beförderung von Personen und Gütern oder Fahrzeuge für bestimmte Zwecke (z.B. Feuerwehr, Krankenwagen). Dies gilt sowohl für benzin-, erdgas- und flüssiggasbetriebene Motoren als auch für Dieselmotoren und umfasst folgende Schadstoffemissionen: Kohlenmonoxid (CO), die gesamten Nichtmethankohlenwasserstoffe und Kohlenwasserstoffe, Stickstoffoxide (NOx) sowie Partikelmasse (PM).

Emissionsgrenzwerte der Euro-5-Norm

Für jede Kategorie von Schadstoffemissionen sowie für die oben genannten Fahrzeugarten wurden eigene spezifische Emissionsgrenzwerte festgelegt. Grundsätzlich gilt, dass die jeweiligen Abgasnormen ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens bei der Typgenehmigung, Zulassung sowie dem Verkauf von neuen Fahrzeugen einzuhalten sind. Bei Lieferfahrzeugen und sonstigen leichten Nutzfahrzeugen für den Gütertransport sind drei Kategorien von Emissionsgrenzen festgelegt, die sich an der Bezugsmasse des Fahrzeugs orientieren: Unter 1305 Kilogramm (kg), von 1305 bis 1760 kg sowie über 1760 kg. Die Euro-5-Norm gilt seit dem 1. September 2009 für die Typzulassung und ab dem 1. Januar 2011 für die Zulassung und den Verkauf von neuen Fahrzeugen.

Emissionsgrenzwerte der Euro-6-Norm

Sämtliche Fahrzeuge mit Dieselmotor sind verpflichtet, die Emissionen von Stickstoffoxiden ab dem Inkrafttreten der Euro-6-Norm deutlich zu verringern. In Zahlen ausgedrückt: Derzeit darf kein neu zugelassener Pkw mit Dieselmotor mehr als 180 mg pro Kilometer ausstoßen. Ab September 2015 wird dieser Grenzwert auf 80 mg/km nochmal deutlich gesenkt werden. Dieser neue Grenzwert gilt für Personenwagen und anderen Kraftfahrzeugen, die zur Personen- und Güterbeförderung eingesetzt werden. Die Summe der Kohlenwasserstoff- und der Stickstoffoxidemissionen aus Dieselfahrzeugen wird ebenfalls abgesenkt und beträgt bei Personenwagen und bei bestimmten Fahrzeugen zur Personen- und Güterbeförderung 170 mg/km.

Die Euro-6-Norm gilt seit dem 01. September 2014 für die Typzulassung und ab 01. Januar 2015 für die Zulassung und den Verkauf von neu hergestellten Fahrzeugtypen. Auspuffanlagen für Fahrzeuge, die die aktuelle Abgasnorm erfüllen, können bei verschiedenen Herstellern und Zulieferern im Internet bestellt werden. Speziell für den Sportfahrbereich berät beispielsweise der Sportauspuff Shop Bastuck interessierte Verbraucher über geeignete Auspuffanlagen für den jeweiligen Fahrzeugtyp.

Probleme bei der Überprüfung der Grenzwerte

Das Problem bei der Überprüfung der Grenzwerte ist, dass diese bisher ausschließlich an festen Prüfständen, d.h. im Labor, einzuhalten sind. Im realen Straßenverkehr stoßen die Fahrzeuge jedoch häufig mehr Stickstoffoxide aus. Die EU will ab 2017 ein neues Testverfahren einführen, bei dem die Emissionen während der Fahrt gemessen werden.