Rechtsfahrgebot
Quelle: AvD

Rechtsfahrgebot: Was darf ich, was darf ich nicht?

Das sollten Sie über das Rechtsfahrgebot wissen

[21.11.2018] Ratgeber | sk

Auf einer klassischen, dreispurigen Autobahn ist die mittlere Spur die beliebteste - zum Leidwesen vieler anderer Verkehrsteilnehmer. Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt befahren mehr als 30 Prozent der Autofahrer vor allem diese die Mittelspur. Dieses Verhalten ist jedoch nicht zulässig, denn in Deutschland gilt generell das sogenannte Rechtsfahrgebot.

Es ist in § 2 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt und besagt, dass Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum möglichst weit rechts fahren müssen, um einen optimalen Verkehrsfluss zu gewährleisten. Notorische Mittelspurfahrer verursachen hingegen häufig Stau. Zudem erhöht sich durch Nichtbeachtung des Rechtsfahrgebots das Unfallrisiko erheblich.

Wie darf die Mittelspur genutzt werden

Auf einer dreispurigen Autobahn ist der mittlere Fahrstreifen vor allem zum Überholen von langsameren Fahrzeugen gedacht. Somit haben sich Autofahrer auf der Mittelspur stehts zu versichern, dass sie keinen anderen Verkehrsteilnehmer behindern, der mit höherem Tempo unterwegs ist. Wer den Überholvorgang beendet hat, muss somit möglichst zügig wieder auf die rechte Spur wechseln, die von einigen Verkehrsteilnehmern irrtümlicherweise als "Lastwagen-Spur" missverstanden wird.

Allerdings können Autofahrer laut § 7 Absatz 3c der Straßenverkehrsordnung etwas länger auf der Mittelspur bleiben, sofern auf der rechten Fahrspur "hin und wieder" langsame Fahrzeuge unterwegs sind. Dies würde mehrfache Überholmanöver provozieren, die den Verkehrsfluss ebenfalls beeinträchtigen könnten. Somit ist da Rechtsfahrgebot also abhängig vom jeweiligen Verkehrsaufkommen. Die freie Fahrstreifenwahl gilt lediglich innerhalb von Ortschaften für Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf sollte auf die rechte Spur gewechselt werden, wenn man nach einem Überholvorgang mindestens 20 Sekunden mit gleicher Geschwindigkeit auf dieser fahren könnte. Jedoch darf er durch sein Verbleiben auf der Mittelspur keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern oder gar gefährden. Daher raten Verkehrssicherheitsexperten allen Autofahrern, auf Autobahnen die rechte Fahrspur zu nutzen, sobald es möglich und sinnvoll ist.

Strafen bei Nichtbachtung des Rechtsfahrgebots

Wer das Rechtsfahrgebot missachtet, kann mit einem Bußgeld von 15 Euro bestraft werden. Deutlich teurer wird es, wenn durch den Verstoß einer oder mehrere andere Verkehrsteilnehmer behindern wurden. Dann können bis zu 80 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg fällig werden. Noch teurer wird es, wenn ein sogenannter "Linksschleicher" unerlaubterweise rechts überholt wird. Dann kann ein Bußgeld von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg fällig werden.