Rechtsfahrgebot
Quelle: ZF

Rechtsfahrgebot

[03.10.2016] | em

In den meisten Ländern der Erde (über 65 Prozent) muss auf der rechten Fahrbahnseite gefahren werden. Es gilt also das Rechtsfahrgebot. Es besagt zudem, dass auf Straßen möglichst weit rechts gefahren werden muss. Ausnahmen sind unter anderem Japan, Australien, Neuseeland und Großbritannien. Dort gilt das Linksverkehr.

Das Rechtsfahrgebot wurde übrigens von Napoleon Bonaparte eingeführt und galt demnach zuerst in Frankreich. Später setzte es sich im größten Teil Europas durch und gilt seither bis heute.

In Deutschland ist das Rechtsfahrgebot in § 2 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Wer dagegen verstößt und auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen mit mehreren Spuren grundlos die linke Spur benutzt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.