Tagfahrlicht Golf
Quelle: Volkswagen

Tagfahrlicht

Wissenswertes über Tagfahrleuchten

[01.07.2019] Ratgeber | sk

Das Tagfahrlicht dient vor allem dazu, die Sichtbarkeit des Fahrzeugs am Tage für andere Verkehrsteilnehmer zu verbessern. Dafür werden spezielle Tagfahrleuchten als Ergänzung zu den Scheinwerfern eingesetzt, die besonders verbrauchsarm und langlebig sind. Tagfahrleuchten sind ausschließlich nach vorne gerichtet und dürfen nur allein oder mit dem Standlicht einschaltet werden. Eine Kombination aus Tagfahrlicht und Abblendlicht ist nicht zulässig. In der Regel muss sich der Fahrer jedoch nicht genauer mit dem Tagfahrlicht befassen, da es vollautomatische funktioniert. Die Vorteile von Tagfahrleuchten liegen auf der Hand: durch die verbesserte Sichtbarkeit der Verkehrsteilnehmer erhöhen sie die Sicherheit auf den Straßen und können letztlich auch Unfällen vorbeugen. Zudem erfüllen die Leuchten bei vielen Modellen auch eine ästhetische Funktion und sind wichtiger Bestandteil der Fahrzeugdesigns. Somit hat die sogenannten Lichtsignatur in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen.

Enrome Langlebigkeit dank LED Tagfahrlicht

Beim Tagfahrlicht kommen heute vor allem Leuchtdiode (LEDs) zum Einsatz. Es gib zwar auch spezielle Halogenlampen für diesen Einsatzbereich, die jedoch nur eine Lebensdauer von etwa mehr als 1.000 Stunden haben. Im Vergleich zu den besonders langlebigen LEDs ist das kein Maßstab. Diese haben eine Lebensdauer von bis zu 100.000 Stunden und bieten zudem zahlreiche weitere Vorteile wie eine minimale Größe, kaum Hitzeentwicklung und eine vergleichsweise leichte Montage.

Tagfahrlicht Pflicht für PKW und LKW

In der Europäischen Union gelten in Bezug auf die Tagfahrlicht-Pflicht für PKW und LKW äußerst unterschiedliche Regelungen. Während das Tagfahrlicht in manchen Ländern vorgeschrieben ist, ist der Einsatz der Leuchten in anderen verboten. Wieder andere Länder empfehlen deren Einsatz lediglich oder geben überhaupt keine Lichtbestimmungen vor. In Deutschland und Frankreich wird Autofahrern lediglich empfohlen, am Tag mit Licht zu fahren. In Italien, Rumänien oder Ungarn muss außerorts ganzjährig Licht eingeschaltet werden. In Griechenland hingegen ist das Einschalten des Abblendlichts tagsüber nicht erlaubt. Auskunft zu länderspezifischen Tagfahrlicht-Bestimmungen erhalten Sie zum Beispiel bei Automobilclubs wie dem AvD, ACE oder dem ADAC.

Gesetzliche Bestimmungen

Tagfahrleuchten haben eine deutlich geringere Leuchtkraft als das klassische Abblendlicht oder das Standlicht. Somit kann die Straße alleine mit Tagfahrleuchten nicht ausgeleuchtet werden. Durch eine Lichtstärke von mindestens 400 Candela pro Leuchte, sind sie jedoch für andere Verkehrsteilnehmer ausreichend gut erkennbar, damit diese auf das Fahrzeug aufmerksam werden. Sie erfüllen also vor allem eine Signalwirkung. Sonstige technische Rahmenbedingungen sind in der technischen Norm ECE-Regelung 87 geregelt. Diese definiert einheitliche Bedingungen für Tagfahrlichtleuchten, die an Kraftfahrzeugen zum Einsatz kommen. Demnach müssen diese eine (E)-Nummer und die Bezeichnung RL (für "Running Light") tragen. Die leuchtende Fläche muss mindestens 25 cm² und maximal 200 cm² betragen. Als Lichtfarbe ist weiß vorgeschrieben.

Tagfahrlicht nachrüsten

Tagfahrleuchten können in der Regel problemlos nachgerüstet werden. Für die besonders platzsparenden LEDs findet sich an der Fahrzeugfront deutlich leichter ein geeignter Platz, als dies etwa bei zusätzlichen Fern- oder Nebelscheinwerfern der Fall ist. Ein weiterer Vorteil: LED-Tagfahrleuchten sind besonders leicht und benötigen keine außergewöhnlich beanspruchten Halterungen. Viele können leicht angeschraubt oder auch geklebt werden.

Die Vorgaben für Nachrüstungen in diesem Bereich sind in der technischen Norm ECE-R48 geregelt. Laut dieser muss der Abstand der beiden montierten Leuchten zum Boden mindestens 250 Millimeter, maximal jedoch 1500 Millimeter betragen. Der Abstand zwischen den Leuchten muss bei einer Fahrzeugbreite von über 1,30 Meter mindestens 60 Zentimeter betragen. Ist das Fahrzeug schmaler, reichen 40 Zentimeter aus. Zudem ist ein Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten, die als Begrenzungsleuchte verwendet werden, von maximal 40 Zentimetern einzuhalten. In funktionstechnischer Hinsicht müssen Tagfahrleuchten sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten. Zudem dürfen sie nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten. Eine Ausnahme gilt lediglich bei der Lichthupe oder der Verwendung als gedimmtes Begrenzungslicht.

Darüber hinaus gibt es für die Nachrüstung kombinierte Umriss- und Tagfahrleuchten mit R7-Kennzeichnung. Diese müssen bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch gedimmt werden und dürfen nicht in voller Stärke zusammen mit dem Abblendlicht oder Fernlicht leuchten - es sei denn die Lichthupe wird betätigt.