Lastkraftwagen
Quelle: ZF

Lastkraftwagen

[14.07.2016]

alle Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern und Ladungen oder auch speziellen gewerblichen Zwecken dienen (z.B. Baufahrzeuge). Oft werden Kombiwagen den Lastkraftwagen zugerechnet, ein Kombiwagen ist jedoch nur ein PKW mit vergrößertem Stau- oder Laderaum. Kleintransporter und Kleinlastwagen sind Fahrzeuge bis ca. 2,5 Tonnen Gesamtgewicht. Die untere "Mittelklasse" reicht bis ca. 5 Tonnen Gesamtgewicht. Bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht können Lastwagen mit dem Führerschein für PKW gefahren werden (dabei gibt es Einschränkungen, z.B. beim Betrieb mit Anhängern darf ein Höchstgewicht nicht überschritten werden und die Anzahl der Achsen von Zugmaschine und Hänger ist auf drei Achsen beschränkt; für die Beförderung von Gefahrgütern ist immer eine besondere Schulung nötig und für die Personenbeförderung ab 6 Personen ist ein Personenbeförderungsschein vorgeschrieben). Mit dem Begriff des Lastkraftwagens wird vom Laien meistens jedoch der LKW mit 10 und mehr Tonnen Gesamtgewicht verbunden, der nur mit dem Führerschein für LKW gefahren werden darf. Die meisten Lastkraftwagen ab ca. 5 bis 7,5 Tonnen sind Sonderausführungen, die speziell für ihren Zweck gebaut wurden, wenn es sich nicht um reine Zugmaschinen handelt. Andererseits ziehen Zugmaschinen oft Auflieger, die speziell für einen Verwendungszweck gebaut werden. Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Auflieger werden sogar für die Bedürfnisse von spezialisierten Firmen maßgeschneidert. Busse sind mit den Lastkraftwagen eng verwandt, zählen aber als Personenbeförderungsmittel nicht zu den LKW. LKW werden in Deutschland nach Gewicht, nicht wie PKW nach Hubraum besteuert.