Radaufhängung
Quelle: ZF

Radaufhängung

[14.07.2016]

Die Aufgabe der Radaufhängung, früher sprach man hier von der Achse, ist das Rad bzw. den Radträger beweglich mit der Karosserie zu verbinden. Dass hier eine "bewegliche" Verbindung geschaffen werden musste, war bereits Carl Benz klar. Er nahm zum Einbau seiner Standuhr auch einen bereits blattgefederten Reiterwagen und keine Pferdekarre, Heute reicht diese Art der Radaufhängung jedoch nicht mehr aus, um den Bedürfnissen des Autofahrers gerecht zu werden.

Die Radaufhängungen an sich sind die "Streben oder Lenker", die das Rad mit der Karosse verbinden. Sie stellen jedoch nur mit der Feder und dem Dämpfer die Einheit Radaufhängung dar. Im Laufe der Zeit hat sich die von ihrer Bauart einfachste Konstruktion der Starachse mit Blattfeder im PKW-Bereich verabschiedet, da ihre Nachteile, Springen der Räder, ungenaues Lenkverhalten, eine Tendenz zum Flattern und ihr großes Gewicht (ohne Aufhängung), nicht zeitgemäß waren.

Bereits ende der Dreißigerjahre begann sich die Einzelradaufhängung an den Vorderrädern durchzusetzen. Dreißig Jahre später wurde sie im PKW-Bereich auch auf der Hinterachse eingebaut. Bei der Einzelradaufhängung ist jedes Rad einzeln mit der Karosserie verbunden. Dies vermindert das Springen der Räder, Lenkungsflattern wird ausgeschlossen und der Anteil des nicht aufgehängten Gewichts verringert sich.
Ein weiterer Vorteil von Einzelradaufhängungen mit gegliederten Lenkern liegt in ihrer anpassungsfähigen Radgeometrie und der Fähigkeit, elastischere Federn aufnehmen zu können. Aufhängung mit übereinander angeordneten Dreieckslenkern und Drehstäben.