Selbstbeteiligung
Quelle: ZF

Selbstbeteiligung

[14.07.2016]

Das ist der Geldbetrag (auch Selbstbehalt genannt) den der Autofahrer in Voll- und Teilkasko bei einem Schaden aus der eigenen Tasche bezahlt. In der Vollkasko beträgt die Übliche Selbstbeteiligung (SB) 300, in der Teilkasko 150 EUR. Der SB-Betrag kann frei vereinbart werden. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die Versicherungsprämie.