Quelle: Alexander Raths

Führerscheinprüfung

Die praktische und theoretische Führerscheinprüfung

[27.11.2014] | gl

Sofern alle nötigen Pflichtfahrten und Theoriestunden absolviert sind und sich der Fahrschüler nach Auffassung des Fahrlehrers auf einem geeigneten Leistungsniveau befindet, kann er für die theoretische und praktische Füherscheinprüfung angemeldet werden.

Die theoretische Prüfung

Die theoretische Prüfung findet seit 2010 am PC statt und beinhaltet 40 Fragen aus dem vermittelten Grund- und klassenspezifischen Lernstoff. Die meisten Prüfungsfragen sind im Multiple-Choice-Verfahren angelegt, was bedeutet, dass die Antworten vorgegeben sind und vom Prüfungsteilnehmer mittels Ankreuzen ausgewählt werden. Dabei sind entweder eine, oder mehrere Antwortmöglichkeiten richtig.

Vorfahrtsregelnde Fragen werden bei falscher Beantwortung mit 4-5 Punkten bestraft, andere Fragen zu Fahrzeug, Maßen oder ähnliches dagegen nur mit 2 Punkten. Als bestanden gilt die Prüfung, wenn der Fahrschüler weniger als 10 Fehlerpunkte angesammelt und die Fragen innerhalb von maximal 60 Minuten beantwortet hat. Täuschungsversuche werden dabei sofort als nicht bestanden gewertet.

Mit dem Bestehen der theoretischen Führerscheinprüfung kann der Fahrschüler, sofern alle Pflichtfahrten absolviert wurden, zur praktischen Prüfung angemeldet werden. Diese muss dann innerhalb eines Jahres absolviert werden. Geschieht dies nicht, muss ein neuer Antrag bei der Führerscheinstelle gestellt werden.

In Sonderfällen kann allerdings auch auf die Abnahme der theoretischen Prüfung verzichtet werden, zum Beispiel wenn es sich nicht um einen Ersterwerb handelt, der Führerschein des Fahrschülers zuvor entzogen wurde und die Neuerteilung noch keine zwei Jahre zurückliegt. Dies kann auch für die praktische Prüfung zutreffen. Geregelt werden diese Sonderregelungen in der Fahrerlaubnisverordnung, kurz FeV. Wurde die Theorieprüfung nicht bestanden, kann diese nach zwei Wochen vom Fahrschüler wiederholt werden.

Die praktische Prüfung

Bei der praktischen Führerscheinprüfung, muss der Fahrschüler im Allgemeinen demonstrieren, dass er sein Kraftfahrzeug sicher und umweltbewusst führen kann. Die Prüfung kann dabei frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse abgelegt werden und setzt sich je nach Klasse im wesentlichen aus der Fahrtvorbereitung, der Abfahrtkontrolle, den Handfertigkeiten, Grundfahraufgaben, wie etwa Ein- und Ausparken und der eigentlichen Prüfungsfahrt zusammen. Diese beinhaltet in der Regel eine Mischung aus Überland-Fahrt, Autobahn-Fahrt und Stadtfahrt. Die Dauer der Prüfung beträgt bei der Führerscheinklasse A maximal 60 Minuten und bei den Klassen A1 und B maximal 45 Minuten.

Wird die Prüfung nicht bestanden, erhält der Schüler vom Fahrprüfer ein Prüfprotokoll, auf dem die Fahrfehler markiert und entsprechend erklärt sind. Sofern die Prüfungsfahrt erfolgreich absolviert wurde, erhält der Prüfling im Anschluss an die Prüfung seinen Führerschein ausgehändigt und ist ab dann fahrberechtigt.