Kindersitze
Quelle: Volvo

Kindersitze

Kindersitze, Kindersitzsysteme und Rückhaltevorrichtung

[16.01.2014]

Nach § 21 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung dürfen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen nur mit einem entsprechenden Kindersitz mitgenommen werden. Kindersitze sind speziell an die geringe Körpergröße von Kindern angepasst und verfügen über Befestigungssysteme. Kindersitze müssen nach ECE44/03 oder höher geprüft und genehmigt sein und dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechen. Man unterscheidet Kindersitze in die Gruppe 0/0+, Gruppe 1, Gruppe 2/3 -. Entscheidend für die korrekte sind Alter und Gewicht des Kindes.

Kindersitze im Test

Kindersitz
Kindersitze müssen nach ECE44/03 oder höher geprüft und genehmigt sein, © Photoinjection

Kindersitze werden von Automobilclubs und Institutionen wie TÜV, Dekra oder Stiftung Warentest regelmäßig aufwendigen Tests unterzogen. Untersucht werden die Vorrichtungen dabei unter anderem auf Sicherheit, Bedienung, Reinigung/Verarbeitung sowie Ergonomie und Schadstoffe. Beim Testkriterium Sicherheit werden der Schutz des Kindes bei einem Frontalaufprall oder Seitenaufprall geprüft, indem die einwirkenden Belastungen an einem Kinder-Dummy gemessen werden. Zudem fließen der Gurtverlauf sowie die Standfestigkeit auf dem Fahrzeugsitz in die Bewertung mit ein.

Bei der Prüfung auf Schadstoffe kommt es leider immer wieder vor, dass Kindersitze sogenannte Weichmacher enthalten. Teilweise liegen die Schadstoffkonzentrationen sogar über dem tolerierbaren Grenzwert. Daher ist es in jedem Fall ratsam, vor dem Kauf die aktuellen Prüfergebnisse zu Rate zu ziehen. Dies gilt neben Kindersitzen auch für Kindersitzerhöhung, Sitzschalen und andere Produkte aus diesem Segment.