Quelle: Andrey Popov

Punkte in Flensburg

Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg

[03.08.2015] | gl

Im zentralen Kraftfahrtbundesamt in Flensburg werden Verkehrsdelikte erfasst und nach dem Punktesystem der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bewertet. Hier erfahren Sie, nach welchen Regelungen Punkte bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verhängt werden und welche Auswirkungen der jeweilige Punktestand in Flensburg für Sie hat.

Seit dem 1. Mai 2014 gilt ein neues Punktesystem

Statt des bisherigen Punktesystems mit einer Bewertung der Verkehrsdelikte von 1 bis 7 Punkten, gilt seit Mai 2014 das neue "Fahreignungs-Bewertungssystem". Danach werden die Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten je nach Bedeutung für die Verkehrsicherheit bewertet und entsprechend geahndet. Dieser Bewertung liegen laut Straßenverkehrsgesetz folgende Kategorien zugrunde:

  • 1 Punkt - bei verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten
  • 2 Punkte - bei Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. ohne Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten
  • 3 Punkte - wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder wenn eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ausgesprochen wurde

Somit fallen Strafen für Verstöße, die sich nicht direkt auf die Verkehrssicherheit auswirken, weniger ins Gewicht. Sinn und Zweck der Reform des Punktekatalogs ist die Beseitigung von Rechtsunsicherheiten und die Korrektur von "Fehlern des bisherigen Punktesystems". Grundsätzlich sollen dadurch Personen erfasst werden, die durch gefährdende Verkehrsverstöße auffgefallen sind.

Was passiert bei welchem Punktestand im Flensuburger Punktekatalog?

  • 4 bis 5 Punkte - Ermahnung (mit Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar)
  • 6 bis 7 Punkte - Verwarnung (mit Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar)
  • 8 und mehr Punkte - Entziehung der Fahrerlaubnis

Besondere Regelungen für Fahranfänger

Mit dem neuen Punktsystem gelten besondere Bestimmungen für Fahranfänger. Schon der erste schwerwiegende Verstoß innerhalb der Probezeit kann nun weitreichende Folgen haben. Unterschieden wird in schwerwiegende, sogenannte A-Delikte (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahren unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinfluss, Missachten der Vorfahrtsregeln) und weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen, sogenannte B-Delikte (technische Fahrzeugmängel oder telefonieren mit Handy am Steuer). Je nach Schwere des Delikts werden Strafen in drei Sanktionsstufen verhängt:

  • Bei einem A-Delikt oder zwei B-Delikten - Verlängerung der Probezeit um zwei auf vier Jahre und Anordnung eines Aufbauseminars
  • Bei einem weiteren A-Delikt oder zwei B-Delikten - Schriftliche Verwarnung und Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung
  • Bei einem weiteren A-Delikt oder zwei B-Delikten - Entzug der Fahrerlaubnis

Zudem werden Ordnungswidrigkeit bei Fahranfängern nicht vor Ablauf der Probezeit aus dem Fahreigungsregister gelöscht.

Wie erfahre ich meinen Punktestand in Flensburg?

Rund 7 Millionen Autofahrer und Verkehrssünder sind derzeit im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg gespeichert. Also etwa jeder siebte der 49 Millionen Führerscheininhaber in Deutschland. Autofahrer können sich kostenlos über Ihren aktuellen Punktestand in der Flensburger Verkehrssünderkartei informieren. Dazu reicht ein formloses Schreiben an das Kraftfahrt-Bundesamt, mit der Bitte um Auskunft aus dem "Verkehrszentralregister".

Punkteabbau / Automatische Tilgung von Punkten in Flensburg

Nähere Informationen zum Punkteabbau und der automatische Tilgung von Punkten in Flensburg erhalten Sie auf der Seite Punkte in Flensburg abbauen.