Für Fahranfänger gilt ein absolutes Alkoholverbot
Quelle: ADAC

Promille-Grenzwerte

Promillegrenze im Straßenverkehr

[20.04.2014] | al

In Deutschland gilt für Kraftfahrzeugfahrer spätestens ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit. Bereits ab 0,3 Promille gilt die Fahruntüchtigkeit, durch die man augenscheinlich nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen. Setzt man sich trotz ans Steuer, droht wegen Trunkenheit im Verkehr ein Fahrverbot und der Führerscheinentzug

Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger

Seit 1. August 2007 gilt für Fahranfänger in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres laut OWi gem. § 24c StVG ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Fahranfänger, die diese Vorgabe missachten, müssen mit einem Bußgeld von 250 Euro, einem Punkt in Flensburg und einer Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre rechnen. In manchen Fällen wir zudem die Teilnahme an einem zusätzlichen Aufbauseminar vorgeschrieben.

Auch für Fahrer von Kraftfahrzeugen, für die ein Personenbeförderungsschein nötig ist, also z.B. für Reisebus oder Taxi, gilt ein absolutes Alkoholverbot, ebenso für Beifahrer und Busschaffner.

Alkoholgehalt im Blut ab 0,3 (bis unter 0,5) Promille

Wird ein Fahrzeugführer mit 0,3 Promille schuldhaft in einen Verkehrsunfall verwickelt oder fährt "alkoholtypisch", kann der Entzug der Fahrerlaubnis durch die Polizei erfolgen. Bei 0,5 Promille im Blut oder 0,25 mg/l in der Atemluft ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten wird in der Regel ein Fahrverbot ausgesprochen. Im Wiederholungsfall wird eine Überprüfung der Fahreignung im Rahmen einer MPU angeordnet (siehe Straßenverkehrsgesetz § 24a, 0,5 Promille-Grenze).

Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille

Bei Fahren mit einem Alkoholgehalt im Blus von über 1,1 Promille droht eine Strafe von 3 Punkten in Flesburg, eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahre sowie ein Führerscheinentzug mit einer Sperrfrist von mindesten 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer. Zudem wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis verhängt.

Was bedeutet eigentlich Promille?

Promille kommt vom lateinischen pro "von" und bedeutet "im Verhältnis zu" mille, also "tausend". 1 Promille entspricht der Zahl 0,001. Übertragen auf die Angabe des Blutalkohol-Gehalts entspricht 1 Promille genau 1 Gramm Alkohol pro 1 Kilogramm Blut. Entsprechende Promille-Angaben werden übrigens mit dem Promillezeichen ‰ gekennzeichnet. Um den Promillegehalt im Blut nach Alkoholgenuss einzuschätzen, können Sie unseren kostenlosen Promillerechner verwenden.