TÜV weist auf Aprilscherze hin

Keine funkenden TÜV-Plaketten, kein superkurzer Führerschein

[10.05.2007] Ratgeber | em

Eine angeblich superkurze Motorrad-Führerscheinprüfung für Autofahrer sowie Funksender auf TÜV-Plaketten zur Mauterfassung und Verkehrsüberwachung sind frei erfunden. Auf diese verfrühten Aprilscherze weist TÜV in München hin.

Die Computerfachzeitschrift c´t hatte jüngst gemeldet, ein Redaktionsteam hätte zufällig einen Funksender hinter der TÜV-Plakette eines Fahrzeuges entdeckt. Ein kleiner Chip, so fachsimpelten die Redakteure, würde auf Basis der Radio Frequency Identification (RFID) die Überwachung des Fahrzeugs möglich machen – für Mautbetreiber oder auch die Polizei bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die funkende Plakette ist natürlich frei erfunden, teilt TÜV SÜD mit, um so besorgten Kundenanfragen vorzubeugen.

Ebenfalls sehr früh in den April geschickt hat die Zeitschrift "Motorrad Magazin MO" ihre Leser. In der April-Ausgabe der Zeitschrift heißt es, dass die Inhaber eines Führerscheins der Klasse B, also des Pkw-Führerscheins, nun auch Motorräder mit einer Leistung von bis zu 34 PS fahren dürften. Es genügt angeblich ein kurzes Seminar samt Prüfung an einem Nachmittag - Kosten 50 Euro.

Anmeldungstermine seien unter anderem beim TÜV zu erfragen, schreibt die Zeitschrift. Den "verkürzten" Führerschein habe man der Initiative des Industrieverbands Motorrad zu verdanken. Der Verband hatte dies natürlich rasch dementiert, denn auch diese Meldung ist und bleibt ein Märchen, so TÜV SÜD in seiner Mitteilung.