Sogenannte Kurzzeitkennzeichen sind vor allem für Probefahrten, Fahrzeugüberführungen oder Prüfungsfahrten vorgesehen. Die rechtliche Basis für diese Art von Kfz-Kennzeichen ist § 16a FZV.
Sonderkennzeichen werden in Deutschland zum Beispiel für Behördenfahrzeuge verwendet. Auch Bundespolizei, Bundeswehr und das Technische Hilfswerk nutzen spezielle Kfz-Kennzeichen.
Kfz-Kennzeichen werden von den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen ausgegeben und stellen die amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen für Kraftfahrzeuge und ggf. deren Anhänger dar.
Während gewerbliche Autohändler für die Überführung und Abholung eines Fahrzeugs ein Rotes Kennzeichen nutzen können, müssen Privatpersonen ein Kurzzeitkennzeichen beantragen.
Für das rote Kennzeichen gibt es zahlreiche Bezeichnungen. Manche sprechen vom Wechselkennzeichen, andere vom roten Nummernschild, einem Kurzzeitkennzeichen oder dem Händlerkennzeichen.