Oft wird der Zeitraum unterschätzt, bis der konsumierte Alkohol im Körper vollständig abgebaut ist. Wer um zwei Uhr morgens 1,3 Promille im Blut hat, ist morgens um sieben Uhr noch längst nicht alkoholfrei!
In Deutschland gilt für Kraftfahrzeugfahrer spätestestens ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit. Bereits ab 0,3 Promille gilt die Fahruntüchtigkeit.